Übernahme von Bodenaushub

Bodenaushub rein (Schlüssel-Nr. 31411):

Mind. 95 Vol.% im Wesentlichen natürlich gewachsener Boden. Die bodenfremden Bestandteile dürfen nur 5 Vol.% der Menge ausmachen. Ab 2.000 to bei einem insgesamt anfallenden Bauvorhaben ist eine Chemische Analyse laut Deponieverordnung bauseits durchzuführen. Schlüsselnummern: 31411-29, -30, -31, -32  lt. aktueller Abfallverzeichnisverordnung ÖNORM S2100

Bei jeder Anlieferung von Bodenaushub ist folgendes Abfallinformationsblatt auszufüllen:
Aushubinformation für Kleinmengen nicht verunreinigten Bodenaushubmaterials PDF

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